ÖSTERREICH

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

(1) Die Entgegennahme und Ausführung aller Bestellungen erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Die Auf­tragserteilung gilt gleichzeitig als Ein­verständniserklärung zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Waren­lieferungen der Zoetis Österreich GmbH (im Folgenden kurz „Zoetis Österreich“) in Österreich, auch wenn diese Lieferungen ohne weitere Bezugnahme auf diese Liefer- und Zahlungsbedingungen erfolgen. Abweichungen, einschließlich Bedingungen des Kunden, gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich von Zoetis Österreich bestätigt wurden.

(2) Zoetis Österreich ist berechtigt, Bestellungen, insbesondere wenn sie das übliche Bestellvolumen des Kunden übersteigen, auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestellungen des Kunden werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Zoetis Österreich oder durch tatsächliche Lieferung oder Leistung angenommen.

(3) Zoetis Österreich liefert in Österreich Arzneispezialitäten nur an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 AMG (Stand Februar 2013) oder anderer im jeweiligen Zeitpunkt geltenden österreichischen Rechtsvorschriften.

(4) Die gelieferten Produkte sind für den Verkauf in Österreich abgepackt. Für die Produkte wird weder ausdrücklich noch still­schweigend eine Lizenz nach den Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines anderen Landes erteilt. Die Ausfuhr oder die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausfuhr dieser Produkte kann Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und / oder anderer Länder verletzen, in welche die Produkte exportiert werden.

 

II. Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen

(1) Vollsortierten pharmazeutischen Groß­händlern und Anstaltsapotheken wird der Depotabgabepreis (DAP), öffentlichen Apo­theken und tierärztlichen Hausapotheken wird der Apothekeneinstandspreis (AEP) in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ohne jeg­liche Nebenleistungen.

(2) Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Fakturendatum. Bei Zahlung mittels Bankeinzug wird ein Skonto von 1 % gewährt.

(3) Bei Zielüberschreitungen werden Ver­zugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet; dies unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche. Die Lieferung kann bei vorangegangenem Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden von Bar- bzw. Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.

(4) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises Eigentum von Zoetis Österreich und dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ferner müssen sich die Forderungen aufrechenbar, im Sinne der österreichischen Gesetze, gegenüberstehen.

 

III. Lieferbedingungen

Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht besonders vereinbart, ab Lager Karlsruhe von Zoetis Österreich. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur (Frächter bzw. Lagerhalter) haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungsvorschriften. Alle Lieferungen gehen auf Gefahr des Kunden.

 

IV. Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Offenkundige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Liefertag zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Vermutung gemäß § 924 Satz 2 ABGB gilt nicht.

(2) Bei Feststellung von Produktionsmängeln erfolgt der Umtausch ohne Kosten­berechnung.

(3) Ein Umtausch ist insbesondere ausgeschlossen, wenn

- Packungen bei der Lagerung unansehnlich geworden und/oder beschädigt wurden,

- eine Arzneispezialität im Warenverzeichnis als „nicht lieferbar“ gekennzeichnet ist.

 

V. Rücknahme

(1) Bei Zurückziehung der Zulassung oder Auflassung einer Arzneispezialität erfolgt eine Rücknahme vom Großhandel bis 2 Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis. Die Rücknahme wird zum Fakturenwert (netto) der letzten Lieferung durchgeführt.

(2) Abgelaufene Arzneispezialitäten werden bis zu 6 Monaten nach dem auf der Packung ersichtlichen Verfalldatum gegen Gutschrift des Netto-Fakturenwerts der Lieferung abzüglich 40 % zurückgenommen. Die Rücksendung von Ware mit abgelaufenem Verfalldatum wird einmal pro Kalenderquartal entgegengenommen.

(3) Von einer Rücknahme ausgenommen sind Suchtgifte und psychotrope Arzneimit­tel, Impfstoffe, Kühlware, Onkologika, nicht in Österreich registrierte Arzneispezialitäten, bei der Lagerung unansehnlich gewordene und/oder beschädigte Packungen, im Warenverzeichnis als „nicht lieferbar“ gekennzeichnete Arzneispezialitäten, kostenlos abgegebene Packungen (z. B. Ärztemuster, klinische Versuchsmuster etc.).

 

VI.  Rücknahme von Verpackungsmaterial

Zoetis Österreich erklärt rechtsverbindlich, dass alle in Verkehr gebrachten Verpackungen entpflichtet sind. Zoetis Österreich ist unter der Mitgliedsnummer 18844 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.

 

VII. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung von Zoetis Österreich ist in  Fällen leichter Fahrlässigkeit seitens Zoetis Österreich ausgeschlossen.

Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

VIII. Erfüllungsort und Vertragssprache

Für die dem Verkäufer obliegenden Ver­pflichtungen ist der Erfüllungsort der Sitz von Zoetis Österreich. Der Erfüllungsort für die dem Kunden obliegenden Verpflichtungen ist Wien. Vertragssprache ist Deutsch

 

X. Datenschutz

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch personenbezogenen

Daten von Zoetis Österreich automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

 

XI. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf sämtliche Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Zoetis Österreich gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf, oder an dessen Stelle tretende Übereinkommen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Zoetis Österreich und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt, vereinbart.

 

XII. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der auf Basis dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen geschlossenen Verträge davon unberührt. Die unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

XIII. Gültigkeit

Die vorstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab

 

Februar 2013

KONTAKT

Zoetis Österreich GmbH

Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien

+43(0)1 270 11 00 100


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